Elektronik

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Das wichtigste bei einem Elektroartikel als Pfand ist, dass immer die Rechnung und die Verpackung dabei ist.

Elektroartikel ohne Rechnung oder Verpackung werden nicht als Pfand akzeptiert.

Elektrogeräte dürfen nicht mehr als 6 Monate alt sein. Es gibt vielleicht bei einem Apple Notebook für tausende von Euros Neupreis eine Ausnahme, aber im allgemeinen nicht älter wie 6 Monate. Denn Sie selbst wissen wie schnell der Wertverfall ist. Und bis zur Versteigerung gehen immer 4 Monate ins Land. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es dann fast nichts mehr wert. Als Beleihungssumme können Sie mit 30% vom Neupreis rechnen.